Kosten & Finanzierung einer 24h-Pflege für Zuhause
Alle Kosten & finanzielle Unterstützungen & Zuschüsse einer 24h Betreuung Zuhause
Erfahren Sie mehr über alle anfallenden Kosten & möglichen finanzielle Unterstützungen und Zuschüsse einer 24h Pflegekraft für Zuhause.
Kostensätze – klar und übersichtlich
Abrechnung erfolgt tagesgenau!
Betreuungssituation | Preis pro Tag (Endverbraucherpreise) |
Eine pflegebedürftige Person | 79,00 € |
Ehepaar (1 Person pflegebedürftig) | 86,00 € |
Zwei pflegebedürftige Personen | 94,00 € |
Weitere Kosten für Zusatzleistungen
+ Bessere Sprachkenntnisse: +7,00 €/Tag für gute Kommunikation (optional)
(Empfehlung für Demenzpatienten / Verständigung)
+ Besonderer Pflegebedarf +2,00 bis +8,00 €/Tag
(z. B. Nachtaktivität, Heben von Personen, Demenz, Palliativbetreuung, Führerschein, Haustierversorgung)
+ Fahrtkosten beim Betreuerwechsel: +110,00 € pro Fahrt (Intervalle Personalwechsel ca. 6 bis 12 Wochen)
+ Sommerzeitzuschlag: +100,00 € (je Monat Juli & August)
+ Feiertagszuschlag: +95,00 € / 10 feste Feiertage im Jahr (z. B. Weihnachten, Ostern)
Beispielrechnung: Effektive monatliche Kosten (Eine pflegebedürftige Person)
Pflegegeld, Steuererleichterung und Zuschüsse können Ihre finanzielle Belastung senken!
Zu erwartende monatliche Kosten einer pflegebedürftigen Person
Pflegegrad | Monatliche Kosten | Pflegegeld | Entlastungsbudget | Landespflegegeld | Steuervorteil | Eigenanteil |
1 | 2.500 € | 0 € | 0 € | 0 € | ≈333 € | 2.167 € |
2 | 2.500 € | -347 € | ≈295 € | ≈83 € | ≈333 € | 1.442 € |
3 | 2.500 € | -599 € | ≈295 € | ≈83 € | ≈333 € | 1.190 € |
4 | 2.500 € | -800 € | ≈295 € | ≈83 € | ≈333 € | 989 € |
5 | 2.500 € | -990 € | ≈295 € | ≈83 € | ≈333 € | 799 € |
Das sollten Sie wissen!
Pflegegeld und Zuschüsse
- Ab dem 01.07.2025 steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein jährliches Gesamtbudget von 3.539,00 € zur flexiblen Nutzung für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung (§ 42a SBG XI n.F.) zu. (Antrag bei der Pflegekasse)
- Betreuungskosten können als haushaltsnahe Dienstleistung bis zu 4.000 € / Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
- Entlastungsbetrag (§ 45a SGB XI): Bis zu 131,00 € monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z.B. Haushaltshilfe oder Betreuung)
✅ Würdevolle Betreuung
✅ Zuverlässige Betreuungskräfte
✅ Klarheit & Fairness
✅ Entlastung für Sie
✅ Rundum abgesichert
✅ Individuelle Betreuung
✅ Flexibilität
✅ Vertrauen & Kommunikation
Ihre Angehörigen bleiben im vertrauten Zuhause.
Sorgfältig ausgewählt und versichert.
Keine versteckten Kosten, transparente Tagessätze.
Mehr Zeit für die schönen Momente mit Ihren Liebsten.
Sozialabgaben, Versicherungen und Verwaltungskosten inklusive.
Betreuung nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Betreuungskräfte bleiben i.d.R. 6 bis 9 Wochen, dann erfolgt ein Wechsel.
Betreuungskräfte sprechen Deutsch für einen angenehmen Alltag.