Pflege und Betreuung zu Hause
BUCHMANN Pflegevermittlung

Hier finden Sie viele Antworten zu Ihren Fragen:

Welche Pflegegrade gibt es?

Nach § 15 SGB XI gelten ab dem 01.01.2017

5 Pflegegrade

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung


Kassenleistung – Pflegegeld für die häusliche Pflege

Die 24-Stunden-Betreuung zu Hause wird leider nicht in gleicher Höhe bezuschusst wie ein Pflegedienst oder ein Pflegeheim. Trotzdem gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Entlastung:

  • Pflegegeld – je nach Pflegegrad erhalten pflegebedürftige Personen zwischen 332 € und 947 € pro Monat
  • Verhinderungspflege – derzeit 1.612 € bis 2.418 € pro Jahr
  • Finanzamt – die Betreuungskosten lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem Gesamtbetrag von 20% von 20.000 € bei der jährlichen Lohnsteuer anrechnen. Der Rechnungsempfänger kann also auf diese Weise bis zu 4.000 € sparen.
  • Bezuschussung von Wohnungsanpassungen bei Notwendigkeit mit bis zu 4.000 €
  • Pflegehilfsmittel 40 € / monatlich


Weitere wertvolle Tipps finden Sie unter:

www.pflege.de