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Welche Pflegegrade gibt es?
Nach § 15 SGB XI gelten ab dem 01.01.2017
5 Pflegegrade
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Kassenleistung – Pflegegeld für die häusliche Pflege
Die 24-Stunden-Betreuung zu Hause wird leider nicht in gleicher Höhe bezuschusst wie ein Pflegedienst oder ein Pflegeheim. Trotzdem gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Entlastung:
- Pflegegeld – je nach Pflegegrad erhalten pflegebedürftige Personen zwischen 332 € und 947 € pro Monat
- Verhinderungspflege – derzeit 1.612 € bis 2.418 € pro Jahr
- Finanzamt – die Betreuungskosten lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem Gesamtbetrag von 20% von 20.000 € bei der jährlichen Lohnsteuer anrechnen. Der Rechnungsempfänger kann also auf diese Weise bis zu 4.000 € sparen.
- Bezuschussung von Wohnungsanpassungen bei Notwendigkeit mit bis zu 4.000 €
- Pflegehilfsmittel 40 € / monatlich