Nach § 15 SGB XI gelten ab dem 01.01.2017
5 Pflegegrade
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Die 24-Stunden-Betreuung zu Hause wird leider nicht in gleicher Höhe bezuschusst wie ein Pflegedienst oder ein Pflegeheim. Trotzdem gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Entlastung:
Weitere wertvolle Tipps finden Sie unter: