Individuelle Aktivitätenplanung und Freizeitgestaltung
Weitere Informationen erfragen Sie bitte von Ihrem Steuerberater und Ihrer Pflegekasse.
+ gute deutsche Sprachkenntnisse 7 €/Tag (optional)
+ Aufpreis 3-8 €/Tag bei erschwerten Bedingungen (z.B. Nachtaktivität, Heben von Personen, Demenz, Palliativbetreuung, Holzofen, Führerschein, Haustierversorgung)
+ Übernahme der Reisekosten 110 € / je Fahrt (Intervaller Personalwechsel ca. 6 - 12 Wochen)
+ 10 Feiertagszuschläge (Neujahr, Ostern, Pfingsten, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen und Weihnachten)
Gönnen Sie sich einfach eine kleine Auszeit! Geben Sie auch auf sich selber acht, um wieder Kraft zu tanken.
*Die Pflegekasse unterstützt Sie mit einem Betrag von 1.612 €. Diesen Betrag können Sie auf bis zu 2.418 € jährlich erhöhen, wenn Sie den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Verhinderungspflegegelds ist, dass die Angehörigen die zu betreuende Person bereits 6 Monate zuvor gepflegt haben und die Bedürftigkeit mindestens mit Pflegegrad 2 anerkannt ist.
Rechtliche Aspekte – 100% legale Entsendung mit A1 Formular
So stellen Sie sicher, dass der hohe Anspruch an eine professionelle Betreuung zu Hause für Sie oder Ihre Angehörigen erfüllt wird:
Das Pflegepersonal ist bei meinen Kooperationsfirmen angestellt und ist somit kranken-, sozial- und haftpflichtversichert. Das jeweilige Unternehmen in Polen trägt dafür Sorge, dass die Steuer, Kranken- und Sozialversicherungsabgaben der Betreuungskraft an die entsprechenden Behörden abgeführt werden.
Die Entsendung der Betreuungskraft nach Deutschland erfolgt auf der Basis des europäischen Entsendegesetzes. Die Garantie für eine einwandfreie und rechtssichere Entsendung liefert das von den polnischen Behörden ausgestellte Formblatt A1. Dieses Formblatt A1 wird von dem Unternehmen beantragt, sobald die eingesetzte Pflegekraft zu Ihnen entsendet wurde und kann Ihnen auf Wunsch vorgelegt werden.